Formalitäten

Welche Dokumente und Anforderungen werden für die Abreise von Tieren in bestimmte Länder benötigt? ?

Wir werden kurz beschreiben, wie Sie Ihr Haustier auf eine Auslandsreise vorbereiten. Der Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union ist nicht so offensichtlich, wie es scheint.

Damit unser Hund oder unsere Katze sicher unterwegs sind. Von Polen in ein anderes Land oder umgekehrt. Damit er problemlos durch die Europäische Union reisen kann. Er muss eine Reihe von erforderlichen Verfahren erfüllen.

Anforderungen für den Straßentransport von Tieren (Hunden, Katzen und anderen) nach:

Deutschland, Niederlande, Frankreich, Schweden, Norwegen, Rumänien, Bulgarien, Italien, Ungarn, Österreich, Slowakei, Slowenien , Belgien, Schweiz, Spanien, Dänemark, Großbritannien (bis Ende 2020):

  • Mikrochip , der die erforderlichen Standards erfüllt. Es ist wichtig, dass es mindestens 1 Tag vor der Tollwutimpfung implantiert wird.
  • Reisepass , ausgestellt von einem autorisierten Tierarzt. Enthält die Daten des Haustieres und seines Besitzers
  • Tollwutimpfung nach 12 Wochen / 3 Monaten + 21 Tagen Quarantäne
  • Prophylaxe gegen Echinococcus. Innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 120 Stunden, jedoch nicht weniger als 24 Stunden vor dem Ankunftsdatum. In Länder wie: Großbritannien, Norwegen, Finnland, Irland, Malta .

    Vereinigtes Königreich – Ab 2021 müssen wir uns auf eine etwas längere Nachfrist nach der Impfung als 3 Wochen vorbereiten, um mit einem Haustier auf die britischen Inseln einzureisen. Es wird notwendig sein, den Antikörpertiter zusammen mit dem Ergebnis und der zusätzlichen Quarantäne zu bestimmen.

    Unter etwas anderen Bestimmungen können wir mit einem Hund / einer Katze unter 15 Wochen reisen. Ohne Tollwutimpfung für nichtkommerzielle Zwecke nach: Litauen, Lettland, Estland, Finnland und der Tschechischen Republik. Nämlich:

    • Dem Tier muss eine schriftliche Erklärung des Besitzers / Züchters beigefügt sein, dass das Haustier keinen Kontakt zu Wildtieren und Tieren hatte, die von Geburt an möglicherweise mit Tollwut infiziert waren.
    • Die Erklärung muss in der Amtssprache des Landes, in das sie geht, sowie in Englisch verfasst sein


      Siehe HIER auf der Website der Europäischen Kommission.